Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Schiffen Gelderse Boatverhuur 

Artikel 1. Definitionen

  1. Vermieter: Gelderse Bootsverleih in Lathum
  2. Mieter: die Person, mit der der Vermieter den Mietvertrag mit einem Mindestalter von 21 Jahren abgeschlossen hat.
  3. Mietvertrag: Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter über die Vermietung eines Schiffes
  4. Versicherung: Haftpflicht- und Casco-Versicherung bei Rabobank / Nationale Nederlanden. Die Versicherungsbedingungen dieses Unternehmens gelten für die Vermietung der Schiffe. Die Bedingungen und Begleitklauseln können beim Vermieter eingesehen werden. Artikel 13.3 in Bezug auf Ersatzurlaubsunterkünfte, 13.4 in Bezug auf Rechtsbeistand und 13.5 in Bezug auf Unfallversicherung sind ausgeschlossen.
  5. Versicherungsbereich: Das Schiff darf nur auf der Rhederlaag eingesetzt werden verboten, auf der IJssel zu segeln.
  6. Kaution: Betrag in Höhe des Selbstbehalts (300,00 €) der Haftpflicht- und Casco-Versicherung pro Veranstaltung oder anderweitig, falls angegeben, vom Mieter an den Vermieter bei Übernahme des Schiffes zu zahlen.

Artikel 2. Pflichten des Mieters

  1. Vor dem Segeln müssen die Parteien die Vereinbarung zur Genehmigung unterzeichnen.
  2. Bei der Abholung des Schiffes ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter einen gültigen Identitätsnachweis zur Einsicht zu übergeben.
  3. Der Mieter muss das Mietobjekt für die Dauer des Vertrages persönlich nutzen. Der Mieter darf das Schiff ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters nicht vermieten oder leasen.
  4. Die Kaution muss wie die anderen Mietkosten immer im Voraus an den Vermieter gezahlt werden.
  5. Während der Mietzeit ist der Mieter für die ordnungsgemäße Nutzung des Schiffes sowie für die regelmäßige Überprüfung und ggf. Sicherung des Schiffes, des Motors und des Inventars verantwortlich. Am Ende der Mietzeit übergibt der Mieter das Schiff zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort und in dem Zustand, in dem er es erhalten hat, an den Vermieter.
  6. Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Nutzung des Schiffes stehen, wie z. B. Geldbußen, gehen zu Lasten des Mieters.
  7. Der Mieter muss den Vermieter so bald wie möglich über Schäden jeglicher Art oder über Tatsachen und / oder Umstände informieren, die vernünftigerweise zu Schäden führen könnten.
  8. Der Mieter ist verpflichtet, das Schiff sauber zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung werden Reinigungskosten in Höhe von mindestens 25,00 € (inkl. MwSt.) Berechnet.
  9. Der Mieter muss die Anweisungen des Vermieters befolgen, um das Schiff und die Rechte des Vermieters zu erhalten. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmung kann zur vollen Haftung für Schäden und Kosten des Mieters führen, einschließlich entgangenen Einkommens.
  10. Falls erforderlich, muss der Mieter mit geeignetem Kraftstoff für das Schiff tanken. Schäden, die durch die Verwendung von falschem Kraftstoff verursacht werden, trägt der Mieter.
  11. Der Mieter darf das Schiff nicht für Wettbewerbe verwenden, die auf Geschwindigkeit oder Beweglichkeit beruhen.
  12. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags oder einer Online-Reservierung (auf Bestellung) erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass eine Kopie seines Ausweises angefertigt wird, wie sie vom Vermieter (während der Mietdauer) aufbewahrt wird.
  13. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags oder der Online-Reservierung eines Schiffes (auf Bestellung) erklärt sich der Mieter damit einverstanden, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzustimmen.

Artikel 3. Pflichten des Vermieters

  1. Zu Beginn der Mietzeit übergibt der Vermieter das Schiff an den Mieter. Der Vermieter stellt sicher, dass sich das Schiff in einem guten Zustand befindet und für die Verwendung verwendet werden kann, für die es bestimmt ist.
  2. Der Vermieter ist verpflichtet, das Schiff im Namen des Mieters gegen gesetzliche Haftung, Rumpfschäden und Diebstahl für die Schifffahrt im zwischen Vermieter und Mieter vereinbarten Segelgebiet zu versichern.
  3. Die Kosten für die normale Wartung und Reparatur von Mängeln trägt der Vermieter.
  4. Der Vermieter hat die Kaution (oder einen anteiligen Teil im Zusammenhang mit noch zu begleichenden Kosten oder Schäden) nach der Mietdauer an den Mieter zurückzuzahlen.

Artikel 4. Stornierung

  1. Der Vermieter storniert eine kostenlose Buchung, wenn sich mehr als Windstärke 5 im Segelgebiet befindet, die Temperatur unter 12 Grad liegt, Gewitter auftreten oder ein Wetteralarm ausgegeben wurde (Code orange oder höher).
  2. In allen anderen Situationen können Sie mit dem Boot oder der Schaluppe segeln und die Buchung wird daher fortgesetzt. Schlechtes Wetter während der Mietzeit ist nicht durch die Stornierungsbedingungen abgedeckt und führt nicht zu einer Rückerstattung.
  3. Wenn der Mieter sich selbst storniert, schuldet er die volle Miete.
  4. Bei Nichterscheinen (Nichterfüllung der Reservierung) wird die Gesamtmiete berechnet.

Artikel 5. Haftung

  1. Der Mieter ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Schäden am Schiff und möglicherweise zu verhindern und zu begrenzen. zugehöriges gemietetes Zubehör.
  2. Der Mieter haftet für Schäden und / oder Verlust des Schiffes, falls erforderlich. mit dazugehörigem gemieteten Zubehör, soweit es nicht durch die Versicherung abgedeckt ist, entstehen während der Zeit, in der er das Schiff in Sicht hat, es sei denn, der Mieter weist nach, dass er nicht schuld ist oder dass er diesbezüglich nicht für Fahrlässigkeit verantwortlich gemacht werden kann. Schäden umfassen auch Folgeschäden.
  3. Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden des Mieters und anderer an Bord befindlicher Personen oder für die missbräuchliche Verwendung dieser Eigenschaften.
  4. Der Selbstbehalt für Schäden am Schiff pro Veranstaltung beträgt 300,00 €. Im Falle eines zurechenbaren Schadens führt dies zum Einbehalten der Kaution. Bei mehreren Veranstaltungen kann der Mieter daher für den Selbstbehalt pro Veranstaltung haftbar gemacht werden. Wenn der Schaden von der anderen Partei behoben werden kann, wird das von beiden Parteien ausgefüllte und unterschriebene Schadensformular bearbeitet.
  5. Der Verlust von Attributen wie Kotflügeln, Schwimmwesten, Anker usw. vom Schiff wird vom Mieter vor Ort ausgeglichen oder von der Kaution abgezogen.

Artikel 6. Nichterfüllung

  1. Der Vermieter kann den Mietvertrag jederzeit während der Mietzeit einseitig kündigen, ohne die gesamte oder teilweise Mietsumme erstatten zu müssen, wenn: a. Die Wetterbedingungen dies erfordern (Segeln ist bei Windstärke 5 oder höher nicht zulässig); b. Der Mieter hält sich nicht an die Mietbedingungen; c. Mieter stört. All dies im Ermessen des Vermieters.
  2. Wird das Schiff später als vereinbart an den vereinbarten Ort gebracht, hat der Vermieter Anspruch auf eine Erhöhung der Miete um 25,00 € pro Quartal und auf Entschädigung für weitere (Folgeschäden), es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass sich die Rückerstattung verzögert kann nicht dem Mieter zugeordnet werden.
  3. Wird das Schiff vom Mieter nicht in dem Zustand übergeben, in dem er es erhalten hat, oder hat er nicht gemäß Artikel 5 dieser Bedingungen gehandelt, ist der Vermieter berechtigt, das Schiff in den Zustand zurückzusetzen, in dem es sich befand zu Beginn der Mietzeit.
  4. Es ist nicht gestattet, im Schiff Platz zu nehmen oder das vom Vermieter nicht vorgesehene Schiff mit mehr als der von Gelderse Boatverhuur angegebenen Anzahl von Personen zu benutzen. Wenn der Vermieter feststellt, dass mehr als die maximale Anzahl von Personen an Bord gesegelt wird, wird die volle Anzahlung einbehalten.
  5. Der Steuermann des Schiffes muss zum Zeitpunkt der Steuerung des Schiffes nüchtern sein und darf die gesetzliche Permillage nicht überschreiten. Wenn der Vermieter feststellt, dass dies nicht der Fall ist, holt er das Schiff unverzüglich ohne Erstattung von Miete und Kaution ab.
  6. Es ist nicht erlaubt auf oder in unseren Gefäßen zu rauchen. Stellt der Vermieter fest, dass diese Vorschrift nicht eingehalten wird, kann der Vermieter die gesamte Kaution einbehalten.
  7. Es ist nicht erlaubt, auf der IJssel zu segeln. Die volle Anzahlung wird einbehalten, wenn der Vermieter feststellt, dass auf der IJssel gesegelt wird.
  8. Es ist nicht erlaubt, auf oder von unseren Schiffen zu fischen. Stellt der Vermieter fest, dass diese Regel nicht eingehalten wird, kann der Vermieter die volle Kaution einbehalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bootsverleih Skipperfox® - Gelderse Bootsverleih: Nordkapp, SeaRay Outboard, SeaRay Inboard.

1. Konzepte
a. Vermieter: Skipperfox® - Sportboot-Vermietung in Bocholt (Deutschland).
b. Partner / Agent Skipperfox®: Gelderse Bootsverleih in Lathum.
c. Mieter: die Person, mit der der Vermieter den Mietvertrag abgeschlossen hat (Mindestalter 25 Jahre).
d. Mietvertrag: Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter über die Vermietung eines Schiffes. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags oder der Online-Buchung eines Schiffes erklärt sich der Mieter mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

2. Reservierung, Anzahlung und Zahlung
Die Reservierung / Buchung erfolgt über die Website www.geldersebootverhuur.nl von Gelderse Bootverhuur. Wenn Sie eine Reservierung vornehmen, müssen Sie den Mietpreis und die Anzahlung von € 1000,00 sofort elektronisch bezahlen.

Die Kaution beträgt € 1000,00, dieser Betrag ist der maximale Selbstbehalt im Schadensfall. Wenn Sie das Boot unbeschädigt zurückgeben, wird Ihnen dieser Betrag innerhalb von 24 Stunden zurückerstattet.

3. Registrierung
Ein Bootsführerschein ist erforderlich, ebenso wie ein gültiger Ausweis: Die Angaben des Buchers / Skippers des Bootes müssen mit den Angaben auf dem Bootsführerschein übereinstimmen.

Eine Kopie des Bootsführerscheins und ein gültiger Ausweis müssen unmittelbar nach der Buchung per E-Mail an info@geldersebootverhuur.nl gesendet werden. Ihre Daten werden zur Überprüfung direkt an Skipperfox® weitergeleitet und streng vertraulich behandelt.

Bei der Ausstellung des Bootes muss der Booker / Skipper einem Mitarbeiter von Gelderse Bootverhuur das (gültige) Segelzertifikat und einen gültigen Ausweis zur Einsicht übergeben.

Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjekts wird keine Entschädigung erstattet.

4. Stornierung
a. Der Vermieter storniert eine kostenlose Buchung, wenn das Segelgebiet mehr als Windstärke 5 hat, die Temperatur unter 12 Grad liegt, Gewitter auftreten oder ein Wetteralarm ausgegeben wurde (Code orange oder höher).
b. In allen anderen Situationen können Sie mit dem Schiff segeln und die Buchung wird daher fortgesetzt. Schlechtes Wetter während der Mietzeit ist nicht durch die Stornierungsbedingungen abgedeckt und führt nicht zu einer Rückerstattung.
c. Wenn der Vermieter sich selbst storniert, schuldet er die volle Miete.
d. Bei Nichterscheinen (Nichterfüllung der Reservierung) wird die Gesamtmiete berechnet.

5. Eignung, Übernahme und Verwaltung des Bootes
Der Skipper muss mindestens 25 Jahre alt sein und für seine Besatzung und die ihm anvertraute Ausrüstung verantwortlich sein.
Skipperfox®, vertreten durch die übergebende Person, behält sich das Recht vor, die Übergabe des Bootes zu verweigern, wenn die Person, die das Boot ausstellt, der Meinung ist, dass der Skipper diese Verantwortung nicht tragen kann. In diesem Fall wird die Miete unter Ausschluss anderer Entschädigungen zu 50% zurückerstattet.

Der Skipper übernimmt das Boot nach Erledigung der erforderlichen Formalitäten (Bestandsaufnahme, Funktionsprüfung und detaillierte Segelanweisungen). Das Überweisungsformular muss zur Genehmigung durch beide Parteien unterschrieben sein. Während der Vermietung ist der Mieter für die ordnungsgemäße Nutzung des Schiffes sowie für die regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Sicherung des Schiffes, des Motors und des Inventars verantwortlich.

Der benannte Skipper muss über einen für das Gebiet gültigen Bootsführerschein verfügen und ist voll verantwortlich für die Einhaltung aller Vorschriften.

Der Skipper des Schiffes muss zum Zeitpunkt der Fahrt nüchtern sein. Wenn sich herausstellt, dass dies nicht der Fall ist, holt der Vermieter das Schiff unverzüglich ab, ohne dass die Miete und die Kaution erstattet werden. Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Nutzung des Schiffes stehen, wie z. B. Geldbußen, gehen zu Lasten des Mieters.

Es ist nicht gestattet, im Schiff mit mehr als der angegebenen Höchstzahl von Personen zu stattfinden. Wenn dies festgestellt wird, wird die volle Anzahlung einbehalten.

6. Unfälle und Schäden
Wenn ein Unfall oder eine Beschädigung durch Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung der Anweisungen verursacht wird, können keine Ansprüche gegen Skipperfox® geltend gemacht werden. Der Mieter verpflichtet sich, Schäden an Skipperfox® unverzüglich zu melden.

Reparaturen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Skipperfox® durchgeführt werden. Skipperfox® haftet nicht für Schadensersatzansprüche oder Kosten aufgrund von Unfällen. Unabhängig davon, wie viel Schaden angerichtet wurde, hat Skipperfox® das Recht, die Kaution vollständig zu behalten, bis der Schaden von einer Skipperfox®-Werkstatt repariert wurde.

7. Haustiere und Angeln vom Boot aus sind nicht erlaubt
Haustiere sind an Bord unserer Boote nicht gestattet. Wenn festgestellt wird, dass Haustiere ohne Zustimmung des Vermieters an Bord waren, hat Skipperfox®, vertreten durch den Abtretungsempfänger, das Recht, die Kaution vollständig zurückzuhalten.

Es ist nicht erlaubt, auf oder von unseren Schiffen zu fischen. Stellt der Vermieter fest, dass diese Regel nicht eingehalten wird, kann der Vermieter die volle Kaution einbehalten.

8. Bootsausrüstung, Verlust persönlicher Gegenstände
Der Mieter verpflichtet sich, Verluste, Diebstähle oder Schäden am Boot oder Tatsachen und Umstände, die vernünftigerweise zu Schäden führen könnten, dem Vermieter so bald wie möglich zu melden und kann zum Ersatz des gesamten Schadens haftbar gemacht werden. Skipperfox® haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände des Mieters und anderer Personen an Bord.

9. Bei Unfällen / Pannen des Bootes
Bei Unfällen / Ausfällen des Bootes / Motors kann der Mieter Skipperfox® jederzeit informieren. Skipperfox® wird alle Anstrengungen unternehmen, um bei Bedarf so schnell wie möglich Hilfe und Unterstützung zu organisieren.

Bei einer Unterbrechung der Segelzeit von weniger als 24 Stunden haftet der Vermieter nicht und es sind keine Ansprüche gegen den Vermieter möglich. Wenn der Mieter für den Ausfall des Bootes oder Motors verantwortlich ist, sind Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter ausgeschlossen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution einzubehalten, um Schäden am Boot zu decken.

Bei einer Unterbrechung der Segelzeit von mehr als 24 Stunden erfolgt die Rückerstattung der verlorenen Mietzeit anteilig. Verlorene Urlaubsfreuden, die während der Mietzeit infolge eines Unfalls / einer Panne des Bootes auftreten, haben unabhängig von der Ursache keinen Anspruch auf Entschädigung.

10. Versicherung
Der Mietpreis beinhaltet die Haftung gegenüber Dritten und die Versicherung des Bootes. Die Kaution deckt den Selbstbehalt des Versicherungsbetrags im Schadenfall ab. Alle Boote sind voll versichert und haften international bis zu einem Deckungsbetrag von 6 Mio. €. Die Mieter selbst und ihre persönlichen Gegenstände sind nicht versichert.

11. Höhere Gewalt / unvorhergesehene Umstände
Wenn Skipperfox® das von Ihnen gemietete Boot aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht liefern kann, wird Skipperfox® alle Anstrengungen unternehmen, um Ihnen ein Boot mit gleichem Komfort und gleicher Kapazität zur Verfügung zu stellen. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen der Mietpreis unter Ausschluss anderer Ansprüche erstattet. Für Verspätungen von bis zu einer Stunde ab Skipperfox®, die durch das Verschulden der Vormieter verursacht wurden, wird keine Entschädigung gewährt.

12. Unterbrechung, Reisebeschränkung und höhere Gewalt
Skipperfox® haftet nicht für Unterbrechungen oder Reisebeschränkungen aufgrund höherer Gewalt (Arbeit, Überschwemmungen, Dürre, Streik). Sollten diese Ereignisse während Ihrer Reise eintreten und zu einer Stornierung von mehreren Tagen führen, wird ein Betrag anteilig mit einem Standardzeitraum von bis zu 24 Stunden zugunsten des Vermieters zurückerstattet. Bei höherer Gewalt behält sich Skipperfox® das Recht vor, das Boot zu übernehmen oder an einen anderen Lieferort zu liefern.

13. Rückgabe / Rückgabe des Bootes
Der Mieter ist verpflichtet, das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Der Skipper muss eine angemessene Zeit einplanen, um die rechtzeitige Rückgabe zu gewährleisten.

Für jede Verspätungsstunde wird ein Betrag von 100,00 € berechnet, um die zusätzlichen Kosten des Vermieters zu decken. Bei einer Verzögerung von einem ganzen Tag wird die gesamte Anzahlung storniert.

Bei der Rückgabe muss das Boot vom Mieter in der gleichen Kapazität zurückgegeben werden, wie es zum Zeitpunkt der Ausstellung angegeben wurde. Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, werden die Reinigungskosten mit einem Mindestbetrag von 60 € berechnet.

Sie erhalten den Kraftstofftank halb voll und müssen halb voll zurückgegeben werden. Wenn dieser Termin nicht eingehalten wird, werden zusätzliche Kosten berechnet.
Der Mieter muss geeigneten Kraftstoff für das Schiff nachfüllen. Schäden, die durch die Verwendung des falschen Kraftstoffs verursacht werden, trägt der Mieter.

14. Standard
Der Vermieter kann den Mietvertrag jederzeit während der Mietzeit einseitig kündigen, ohne die gesamte oder einen Teil der Mietsumme erstatten zu müssen, wenn der Mieter die Mietbedingungen nicht einhält oder wenn der Mieter Belästigungen verursacht. Der Mieter darf das Schiff auch nicht für Wettkämpfe verwenden, die auf Geschwindigkeit oder Beweglichkeit beruhen.

15. Gerichtsstand ist Rhede
Wenn die einzelnen Bestimmungen der Vereinbarung nichtig sind, wird die Gültigkeit der Vereinbarung nicht berührt. Jede Form von Nebenabreden muss schriftlich erfolgen, um gültig zu sein. In streitigen Fällen wird eine gütliche Einigung angestrebt.

16. Gerichtsstand
Alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zwischen der deutschen Firma SKIPPERFOX® und dem Kunden unterliegen dem Urteil des zuständigen Gerichts Bocholt.

17. Gelderse Bootverhuur kann in keiner Weise haftbar gemacht werden, da sie das Boot nur als Partner / Agent für Skipperfox® ausstellen und abholen.

18. Es gilt deutsches Recht
Das deutsche Recht gilt ausschließlich für alle Rechtsbeziehungen zwischen SKIPPERFOX® Speedboot Verhuur und dem Mieter.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG UND VERMIETUNG VON SCHIFFEN - HAUSBOOTEN

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Mieten und Vermieten von Schiffen des HISWA-Verbandes (Niederländischer Verband der Unternehmer in der Wassersportbranche). Diese Bedingungen wurden in Absprache mit der Verbrauchervereinigung und der ANWB im Rahmen der Selbstregulierungskonsultation der Koordinierungsgruppe des Sozial- und Wirtschaftsrats festgelegt. Die Bedingungen gelten ausschließlich für Mitglieder der HISWA Association. Im Falle eines Missbrauchs wird die HISWA Association dagegen vorgehen. Die Bedingungen wurden am 21. Juni 2018 unter der Nummer 66/2018 beim Register des Amsterdamer Bezirksgerichts eingereicht.

ARTIKEL 1 - BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Die folgenden Definitionen gelten unter diesen Bedingungen:
a. Unternehmer: eine natürliche oder juristische Person, die mit einem Verbraucher einen Vertrag über die Bereitstellung eines Schiffes gegen Zahlung eines Mietpreises abschließt. Dieser Unternehmer ist Mitglied der HISWA Association.
b. Verbraucher: eine natürliche Person, die mit einem Unternehmer einen Vertrag über die Nutzung eines Schiffes gegen Zahlung eines Mietpreises abschließt. Dieser Verbraucher schließt die Vereinbarung nicht im Namen seines Berufs oder Unternehmens, sondern in persönlicher Eigenschaft.
c. Parteien: der Unternehmer und der Verbraucher, wie unter a und b beschrieben.
d. Schiff: Ein Objekt, das sich auf dem Wasser befindet und bewegt, einschließlich der damit verbundenen Ausrüstung und des Inventars. Diese Geschäftsbedingungen betreffen ausdrücklich ein Schiff, das für Sport oder Freizeit bestimmt ist.
e. Offenes Segel- und Motorboot: Schiff ohne Kabine.
f. Mietvertrag: Ein Vertrag, nach dem sich der Unternehmer verpflichtet, ein Schiff ohne Besatzung an die
Verbraucher.
G. Elektronisch: per E-Mail oder Website.
h. Inventarliste: Liste der zum Schiff gehörenden Objekte.
ich. Zustandsliste: Liste, auf der die Parteien den Zustand des Schiffes vor dem Abflug aufzeichnen und welche Schäden gegebenenfalls vorliegen.
j. Streitbeilegungsausschuss: der Streitbeilegungsausschuss für Wassererholung in Den Haag.
Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Beträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

ARTIKEL 2 - ANWENDBARKEIT DIESER BEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jede Vereinbarung, die der Unternehmer und der Verbraucher für die Vermietung / Vermietung von Schiffen schließen.

ARTIKEL 3 - ANGEBOT / ANGEBOT
1. Der Unternehmer macht sein Angebot oder Angebot mündlich, schriftlich oder elektronisch.
2. Ein mündliches Angebot erlischt, wenn es nicht sofort angenommen wird, es sei denn, der Unternehmer hat sofort eine Frist zur Annahme des Angebots festgelegt.
3. Ein schriftliches Angebot oder ein elektronisches Angebot muss datiert sein. Wird im Angebot eine Gültigkeitsdauer angegeben, ist der Unternehmer berechtigt
das Angebot innerhalb dieser Frist nicht ändern oder zurückziehen. Wenn keine Frist angegeben ist, darf der Unternehmer sein Angebot bis und nicht ändern oder zurückziehen
mit 14 Tagen nach dem Datum.
4. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung des zu mietenden Schiffes und in jedem Fall folgende Angaben:
• die Mietdauer und den Abfahrts- / Ankunftshafen;
• die Miete mit zusätzlichen Kosten und Zahlungsmethode;
• die Höhe des Selbstbehalts der Versicherung;
• Höhe und Art der Sicherheit;
• das Stornierungsschema.
5. Der Unternehmer liefert jedem Angebot eine Kopie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

ARTIKEL 4 - VEREINBARUNG
1. Es besteht eine Vereinbarung, sobald der Verbraucher das Angebot des Unternehmers annimmt. Wenn er dieses Angebot elektronisch annimmt, sendet der Unternehmer dem Verbraucher eine elektronische Bestätigung.
2. Jede Vereinbarung wird vorzugsweise schriftlich oder elektronisch aufgezeichnet.
3. Im Falle einer schriftlichen Vereinbarung muss der Unternehmer dem Verbraucher immer eine Kopie zur Verfügung stellen.

ARTIKEL 5 - PREIS UND PREISÄNDERUNGEN
1. Der Unternehmer und der Verbraucher vereinbaren im Voraus:
• welchen Mietpreis und welche zusätzlichen Kosten der Verbraucher zu zahlen hat; und
• ob der Unternehmer den Preis in der Zwischenzeit ändern kann und wenn ja, unter welchen Bedingungen.
2. Der Unternehmer kann Änderungen der Steuern, Verbrauchsteuern und anderer ähnlicher staatlicher Abgaben jederzeit an den Verbraucher weitergeben.

ARTIKEL 6 - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Der Verbraucher hat die Miete innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, in jedem Fall jedoch zu Beginn der vereinbarten Mietzeit zu zahlen. Er kann die Miete im Büro des Unternehmers bezahlen oder das Geld auf ein vom Unternehmer festgelegtes Bankkonto überweisen.
2. Wenn der Verbraucher nicht pünktlich zahlt, ist er in Verzug, ohne dass der Unternehmer ihn in Verzug bringen muss. Trotzdem sendet der Unternehmer nach Ablauf des Zahlungstermins noch eine kostenlose Zahlungserinnerung an den Verbraucher. Darin weist er den Verbraucher auf seinen Verzug hin und gibt ihm dennoch die Möglichkeit, die Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. In der Zahlungserinnerung erwähnt der Unternehmer auch die außergerichtlichen Inkassokosten, die der Verbraucher im Falle einer verspäteten Zahlung schuldet.
3. Ist die in Absatz 2 genannte Frist von 14 Tagen abgelaufen und der Verbraucher noch nicht bezahlt, ist der Unternehmer berechtigt, die Zahlung des fälligen Betrags zu verlangen, ohne den Verbraucher weiter für in Verzug erklären zu müssen. Er kann dem Verbraucher die damit verbundenen außergerichtlichen Inkassokosten in angemessener Weise in Rechnung stellen. Es gelten die Höchstbeträge, die in der Verordnung über außergerichtliche Inkassokosten (Erstattung) gelten. Vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen wurden diese Höchstbeträge festgelegt auf:
-15% über die ersten 2.500 € mit einem Minimum von 40 €;
-10% über die nächsten 2.500 €;
-5% über die nächsten 5.000 €;
-1% über die nächsten 190.000 €;
-0,5% auf den Überschuss, mit einem Maximum von € 6.775.

ARTIKEL 7 - STORNIERUNG
1. Wenn der Verbraucher den Mietvertrag kündigen möchte, muss er dies dem Unternehmer so bald wie möglich schriftlich oder elektronisch mitteilen. Wenn der Verbraucher storniert, kann der Unternehmer eine feste (feste) Entschädigung verlangen von:
• 15% der vereinbarten Miete bei Stornierung bis 3 Monate vor Mietbeginn;
• 50% der vereinbarten Miete bei Stornierung bis 2 Monate vor Mietbeginn;
• 75% der vereinbarten Miete bei Stornierung bis 1 Monat vor Beginn der Mietzeit;
• 100% der vereinbarten Miete bei Stornierung innerhalb von 1 Monat vor Beginn der Mietzeit oder am Beginn der Mietzeit.
Für alle genannten Entschädigungsbeträge gelten mindestens 65 €.
2. Wenn der Verbraucher einen Mietvertrag mit einer Miete von 250 € oder weniger kündigt, gelten andere als die in Absatz 1 genannten Entschädigungsbeträge. In diesen Fällen kann der Unternehmer eine feste (feste) Entschädigung in Höhe von:
• 10% der vereinbarten Miete bei Stornierung bis 1 Woche vor Mietbeginn;
• 50% der vereinbarten Miete bei Stornierung bis 2 Tage vor Mietbeginn;
• 100% der vereinbarten Miete bei Stornierung innerhalb von 2 Tagen vor Beginn der Mietzeit.
3. Der Unternehmer kann einen Mietvertrag für ein offenes Segel- und / oder Motorboot kündigen, wenn die Mietdauer maximal 2 Tage beträgt. Er hat den Verbraucher rechtzeitig schriftlich darüber zu informieren. Wenn er dies nicht rechtzeitig tut, kann der Verbraucher 25% der fälligen Miete geltend machen.
4. Wenn der Verbraucher einen Mietvertrag kündigt, kann er den Unternehmer fragen, ob eine andere Person den Vertrag durch eine „Substitution“ übernehmen kann. Wenn der Unternehmer zustimmt, schuldet der Verbraucher Änderungskosten. Diese Änderungskosten betragen 10% der vereinbarten Miete mit einem Minimum von 45,50 € und einem Maximum von 113,50 €.

ARTIKEL 8 - VERPFLICHTUNGEN DES UNTERNEHMERS
1. Zu Beginn der Mietzeit stellt der Unternehmer dem Verbraucher das Schiff zur Verfügung. Der Unternehmer stellt sicher, dass sich das Schiff in einem guten Zustand befindet, dass es dem Verwendungszweck dienen kann und dass es mit einer geeigneten Sicherheitsausrüstung ausgestattet ist, die auf das vereinbarte Segelgebiet ausgerichtet ist.
2. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Schiff zum Nutzen des Verbrauchers angemessen gegen gesetzliche Haftung, Rumpfschäden und Diebstahl zu versichern. Diese Versicherung gilt nur für die Nutzung des Schiffes im Segelgebiet, die der Unternehmer und der Verbraucher vereinbart haben. Die Versicherung hat einen angemessenen Selbstbehalt, der dem Wert des Schiffes entspricht.
3. Vor dem Segeln haben die Parteien den Zustand des Schiffes in einer von beiden Parteien unterzeichneten Zustandsliste festzuhalten. Der Unternehmer gibt dem Verbraucher eine Kopie der unterschriebenen Konditionsliste.
4. Der Unternehmer stellt dem Verbraucher vor dem Segeln eine Inventarliste zur Verfügung.
5. Am Ende der Mietzeit erhält der Unternehmer das Schiff am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit, sofern er mit dem Verbraucher nichts anderes vereinbart hat.
6. Der Unternehmer stellt sicher, dass die erforderlichen (Notfall-) Telefonnummern im Schiff verfügbar sind.

ARTIKEL 9 - VERPFLICHTUNGEN DES VERBRAUCHERS
1. Der Verbraucher muss über ausreichende Segelkenntnisse verfügen. Wenn der Verbraucher kein relevantes CWO-Diplom (Water Sports Training Committee) oder ein gleichwertiges Diplom (dies liegt im Ermessen des Unternehmers) besitzt, muss er auf jeden Fall 18 Jahre oder älter sein. Diese Altersgrenze von 18 Jahren gilt nicht für offene Segel- und / oder Motorboote.
2. Der Verbraucher muss sicherstellen, dass die für die Reise erforderliche Besatzung während der Reise keinen übermäßigen Alkohol- und / oder Drogenkonsum konsumiert.
3. Der Verbraucher muss die Anweisungen des Unternehmers befolgen, um das Schiff und die Rechte des Unternehmers zu erhalten. Dies beinhaltet auch ein Verbot, hinauszufahren oder zum Yachthafen zurückzukehren, und einen Befehl, direkt zu einem Liegeplatz zu segeln, der vom Unternehmer aufgrund schlechter Wetterbedingungen und / oder übermäßigem Alkohol- und / oder Drogenkonsum festgelegt wird.
4. Vor der Abreise erhält der Verbraucher vom Unternehmer eine Bestandsliste. Der Verbraucher ist verpflichtet zu prüfen, ob das Inventar auf dieser Liste im Schiff vorhanden ist. Er muss auch prüfen, ob das Schiff mit einer Sicherheitsausrüstung ausgestattet ist, die für das jeweilige Segelgebiet geeignet ist.
5. Wenn das Inventar an Bord nicht mit dem Inventar auf der Inventarliste übereinstimmt oder wenn die Sicherheitsausrüstung unvollständig oder defekt ist, muss der Verbraucher dies dem Unternehmer vor dem Segeln melden. Dies beeinträchtigt nicht die Verpflichtung des Unternehmers aufgrund von Artikel 8 Absatz 1.
6. Vor dem Segeln muss der Verbraucher die Bedingungsliste zur Genehmigung unterschreiben.
7. Der Verbraucher benutzt das Schiff mit der gebotenen Sorgfalt und dem guten Skipper und in Übereinstimmung mit dem Bestimmungsort. Der Verbraucher darf keine Änderungen am Schiff vornehmen und das Schiff ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmers nicht an Dritte zur Verwendung weitergeben.
8. Am Ende der Mietzeit überträgt der Verbraucher das Schiff zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort und in dem Zustand, in dem er das Schiff erhalten hat, an den Unternehmer.
9. Die Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Nutzung des Schiffes stehen, gehen zu Lasten des Verbrauchers. Dies betrifft beispielsweise Hafen-, Brücken-, Kai-, Schleusen- und Liegeplatzgebühren sowie Treibstoffkosten.
10. Wenn der Verbraucher Reparaturen durchführen lassen möchte, benötigt er die Erlaubnis des Unternehmers. Der Unternehmer zahlt dem Verbraucher die Reparaturkosten zurück, wenn er die angegebenen Rechnungen einreicht.
11. Die Kosten für die normale Wartung und Reparatur von Mängeln gehen zu Lasten des Unternehmers.
12. Der Verbraucher muss dem Unternehmer Schäden jeglicher Art so bald wie möglich melden. Dies gilt auch für Tatsachen und / oder Umstände, die vernünftigerweise zu Schäden führen können.

ARTIKEL 10 - HAFTUNG
1. Der Verbraucher haftet für Schäden und / oder Verluste des Schiffes während des Zeitraums, in dem er das Schiff gemietet hat. Dies gilt nur für Schäden und / oder Verluste, soweit diese nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Der Verbraucher haftet nicht, wenn er nachweisen kann, dass der Schaden und / oder Verlust nicht von ihm oder einem seiner Besatzungsmitglieder verursacht wurde oder nicht auf ihn und / oder seine eigenen zurückzuführen ist.
Schäden umfassen auch Folgeschäden.
2. Der Verbraucher haftet immer für (Folgeschäden), die er verursacht, wenn:
• er benutzt das Schiff wissentlich außerhalb des Segelgebiets, das er mit dem Unternehmer vereinbart hat; und / oder
• Er hält sich nicht wissentlich an die Anweisungen des Unternehmers
das Schiff und / oder die Rechte des Unternehmers zu bewahren.
3. Diese Haftung ist auf einen Betrag von 500 € zuzüglich des Selbstbehalts begrenzt und gilt unabhängig von der Versicherung des Schiffes.
4. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden an Waren oder für Körperverletzungen oder Unfälle. Er haftet nur dann dafür, wenn dieser Schaden und / oder diese Verletzung / dieser Unfall die unmittelbare Folge eines Mangels am gemieteten Schiff ist.

ARTIKEL 11 - NICHTERFÜHRUNG DER VEREINBARUNG
1. Wenn der Unternehmer seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt, kann der Verbraucher den Mietvertrag auflösen, ohne vor Gericht gehen zu müssen. Der Unternehmer muss dann alle Beträge, die der Verbraucher bereits gezahlt hat, unverzüglich zurückzahlen.
2. Der Verbraucher kann auch eine Entschädigung für den erlittenen Schaden verlangen, es sei denn, der Mangel des Unternehmers hat keinen Einfluss darauf
Der Unternehmer kann zugeschrieben werden.
3. Das oben Gesagte gilt nicht, wenn der Unternehmer eine alternative Lösung anbietet, die für beide Parteien angemessen ist.
4. Übergibt der Verbraucher das Schiff später als zum vereinbarten Zeitpunkt und / oder nicht am vereinbarten Ort, so hat der Unternehmer Anspruch auf eine proportionale Erhöhung der Miete und auf Entschädigung für weitere (Folgeschäden). Dieses Recht erlischt, wenn die verspätete Übergabe des Schiffes und / oder des anderen Übergabestandorts nicht dem Verbraucher zugerechnet werden kann.
5. Übergibt der Verbraucher das Schiff nicht in dem Zustand, in dem er es erhalten hat, so hat der Unternehmer das Recht, das Schiff auf Kosten des Verbrauchers in dem angegebenen Zustand wiederherzustellen. Er kann dies auch tun, wenn der Verbraucher den Verpflichtungen aus Artikel 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachgekommen ist. Der Verbraucher hat die Reparaturkosten nicht zu tragen, sofern diese von der Versicherung gedeckt sind. Dies gilt nicht, wenn eine Situation gemäß Artikel 10 Absatz 2 vorliegt.

ARTIKEL 12 - BESCHWERDEN
1. Wenn der Verbraucher Beschwerden über die Erfüllung der Vereinbarung hat, muss er dies dem Unternehmer schriftlich oder elektronisch melden. Er muss dies innerhalb einer angemessenen (angemessenen) Zeit tun, nachdem er die Mängel entdeckt hat oder hätte entdecken können. Er muss die Beschwerden ausreichend beschreiben und erläutern.
2. Wenn der Verbraucher Beschwerden über eine Rechnung hat, sollte er dies dem Unternehmer vorzugsweise schriftlich melden. Er muss dies innerhalb einer angemessenen (angemessenen) Zeit nach Erhalt der entsprechenden Rechnung tun. Er muss die Beschwerden in seinem Brief angemessen beschreiben und erläutern.
3. Wenn eine Beschwerde nicht rechtzeitig eingereicht wird, kann dies dazu führen, dass der Verbraucher seine Rechte in diesem Bereich verliert. Wenn die Tatsache, dass er sich nicht rechtzeitig beschwert hat, dem Verbraucher nicht zumutbar ist, behält er seine Rechte.
4. Wenn sich herausgestellt hat, dass die Beschwerde nicht einvernehmlich gelöst werden kann, liegt ein Streit vor.

ARTIKEL 13 - STREITBEHEBUNG
1. Wenn der Verbraucher und der Unternehmer einen Streit haben, kann jeder von ihnen diesen Streit dem Streitbeilegungsausschuss für Wasseraufbereitung, Bordewijklaan 46, Postbus, vorlegen
90600, 2509 LP Den Haag (www.sgc.nl). Hierfür gelten folgende Bedingungen:
a. Bei dem Streit geht es um den Abschluss oder die Umsetzung einer Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher.
b. Die Vereinbarung betrifft Dienstleistungen oder Waren, die der Unternehmer liefern wird oder an den Verbraucher geliefert hat.
c. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vereinbarung.
2. Der Streitbeilegungsausschuss wird Streitigkeiten nur bearbeiten, wenn:
a.der Verbraucher hat seine Beschwerde zuerst beim Unternehmer eingereicht;
b. Der Unternehmer und der Verbraucher haben nicht gemeinsam eine Lösung gefunden.
c. Die Streitigkeit wurde dem Streitbeilegungsausschuss innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung der Beschwerde durch den Verbraucher beim Unternehmer vorgelegt.
d. Die Streitigkeit wurde dem Ausschuss in Form eines Schreibens oder in einer anderen vom Ausschuss festgelegten Form vorgelegt.
3. Der Streitbeilegungsausschuss bearbeitet grundsätzlich nur Streitigkeiten mit einem finanziellen Interesse von höchstens 14.000 €. Hat ein Streit ein finanzielles Interesse von mehr als
14.000 € kann der Ausschuss nur dann damit umgehen, wenn beide Parteien ausdrücklich zustimmen.
4. Wenn ein Verbraucher eine Streitigkeit beim Streitbeilegungsausschuss einreicht, ist der Unternehmer verpflichtet, diese anzunehmen. Wenn der Unternehmer eine Streitigkeit beim Streitbeilegungsausschuss einreichen möchte, muss er den Verbraucher bitten, uns innerhalb von 5 Wochen mitzuteilen, ob er dem zustimmt. Der Unternehmer muss außerdem bekannt geben, dass er - wenn der Verbraucher nicht innerhalb dieser 5 Wochen antwortet - ein Gerichtsverfahren einleiten kann.
5. Bei der Bearbeitung des Streits und der Entscheidung befolgt der Streitbeilegungsausschuss die für den Ausschuss geltenden Vorschriften. Auf Anfrage werden diese Vorschriften an den Verbraucher und / oder den Unternehmer gesendet. Die Entscheidungen des Streitbeilegungsausschusses erfolgen in Form einer verbindlichen Beratung. Für die Bearbeitung eines Streits ist eine Gebühr zu entrichten.
6. Nur der Richter und der oben genannte Streitbeilegungsausschuss sind befugt, Streitigkeiten zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher zur Kenntnis zu nehmen.

ARTIKEL 14 - EINHALTUNGSGARANTIE
1. Der HISWA-Verband garantiert, dass seine Mitglieder den verbindlichen Ratschlägen des Streitbeilegungsausschusses folgen. Dies gilt nicht, wenn ein Mitglied beschließt, den Rat innerhalb von zwei Monaten nach seiner Übermittlung dem Gericht zur Überprüfung vorzulegen. Wenn der Rat nach Überprüfung durch das Gericht bestätigt wird und das Urteil, das dies beweist, endgültig ist, beginnt die Garantie erneut. Der HISWA-Verband zahlt dem Verbraucher maximal 10.000 Euro pro verbindlicher Beratung. Dies gilt auch dann, wenn der Verbraucher nach verbindlicher Empfehlung 10.000 € übersteigt
Unternehmer hat Kredit. In diesem Fall erhält der Verbraucher 10.000 € von der HISWA-Vereinigung, und die HISWA-Vereinigung ist nach besten Kräften verpflichtet, sicherzustellen, dass der Unternehmer den Rest bezahlt.
2. Um einen Anspruch aus dieser Garantie geltend zu machen, muss der Verbraucher dies schriftlich bei der HISWA Association beantragen. Er muss auch seinen Anspruch auf den Unternehmer an die HISWA Association übertragen. Ist der Anspruch höher als 10.000 €, muss der Verbraucher grundsätzlich nur den Teil des Anspruchs übertragen, der weniger als 10.000 € beträgt. Auf Wunsch des Verbrauchers kann er aber auch den Teil des Anspruchs übertragen, der 10.000 € übersteigt. Der HISWA-Verband zahlt dann die
Unternehmer. Gelingt dies der HISWA Association, zahlt sie den Betrag an den Verbraucher.
3. Die HISWA Association gewährt keine Konformitätsgarantie, wenn - bevor der Verbraucher alle formellen Aufnahmeanforderungen für die Streitbeilegung erfüllt hat - eine der folgenden Situationen eintritt:
a. Dem Unternehmer wurde ein Moratorium gewährt.
b. Der Unternehmer wurde für bankrott erklärt.
c. Die Geschäftstätigkeit des Unternehmers wurde tatsächlich eingestellt.
Ausschlaggebend für diese Situation ist das Datum, an dem die Geschäftsschließung im Handelsregister eingetragen wurde, oder ein früheres Datum, an dem der HISWA-Verband nachweisen kann, dass die Geschäftstätigkeit tatsächlich eingestellt wurde. Unter den formalen Aufnahmeanforderungen sind die Maßnahmen zu verstehen, die der Verbraucher ergreifen muss, damit der Streit durch den Streitbeilegungsausschuss geführt werden kann.
behandeln. Dies beinhaltet die Zahlung von Beschwerdegebühren, das Einreichen eines ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogens sowie eine etwaige Anzahlung.

ARTIKEL 15 - ABWEICHUNG VON DEN BEDINGUNGEN
Zusätzliche Bestimmungen oder Bestimmungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, dürfen nicht zu Lasten des Verbrauchers gehen und müssen entweder schriftlich oder so aufgezeichnet werden, dass sie vom Verbraucher auf einem dauerhaften Medium auf zugängliche Weise gespeichert werden können.

ARTIKEL 16 - ÄNDERUNGEN
Wenn der HISWA-Verband diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert, erfolgt dies immer in Absprache mit dem ANWB und dem Verbraucherverband.

ARTIKEL 17 - RECHTSWAHL
Das niederländische Recht gilt für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, es sei denn, auf der Grundlage verbindlicher Vorschriften ist anderes nationales Recht anwendbar.

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