Segeltipps!

Während des Segelns ist es unbedingt erforderlich, dass sich jeder an die auf dem Wasser geltenden „Verkehrsregeln“ hält. Auf diese Weise bleibt es für alle Wassersportler und Freizeitsportler sicher!

Welche Höchstgeschwindigkeit gilt für das Erholungsgebiet Rhederlaag? 

  • Für das Erholungsgebiet Rhederlaag gilt eine maximale Segelgeschwindigkeit von 9 km / h.
  • In der Nähe des Hafens und bei Veranstaltungen auf / auf dem Wasser muss man stationär segeln;
  • Das Segeln an den Sandstränden ist wegen der Gefahr für Badegäste verboten.
  • Die Nationale Polizei (KLPD) überwacht die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit im Interesse aller Wassersportler und Freizeitnutzer

Was sind die wichtigsten Regeln auf dem Wasser? 

  • Stellen Sie sicher, dass Sie rundum eine gute Sicht haben und schauen Sie regelmäßig hinter sich. An schönen Sommertagen ist es auf dem Wasser sehr voll!
  • Kurs nicht plötzlich ändern;
  • Verwenden Sie keinen Anker in der Nähe von Arbeitsschiffen mit Auslegerankern und in der Mitte eines Fairways.
  • Vermeiden Sie das Navigieren auf stark befahrenen Schifffahrtswegen und halten Sie das Zentrum für große Schiffe frei.
  • Bewahren Sie den Frieden in der Natur und in den Wohngebieten.
  • Stören Sie nicht Ihre Umgebung und begrenzen Sie die Lautstärke der Soundinstallationen an Bord.
  • Für das Fahren schneller Motorboote ist eine Navigationslizenz erforderlich. Dies sind alles Boote, die schneller als 20 km / h segeln können. Die Bootslizenzpflicht gilt auch für nicht schnelle Segelboote, die länger als 15 Meter sind.
  • Verwenden Sie rechtzeitig die richtigen Navigationslichter.
  • Segeln Sie alkoholfrei. Die gesetzliche Grenze für das Wasser beträgt 0,5 Promille. Es wird geprüft, die Geldstrafen sind hoch!

Wer hat Vorfahrt?

  • Kleine Schiffe (kürzer als 20 Meter) müssen in der Regel großen Schiffen, Passagierschiffen, Fähren und Schleppern weichen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Z.B. beim Segeln in einem Fairway auf der Steuerbordseite.
  • Ein kleines Schiff kann die Zusammenarbeit eines anderen kleinen Schiffes beim Verlassen, Wenden und Betreten oder Verlassen eines Hafens beantragen.